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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG e.V. findest du hier .
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Du weißt noch nicht, wie es nach der Schule weitergehen soll? Du möchtest die Zeit bis zum Studium sinnvoll überbrücken? Oder möchtest du dir vielleicht ein Jahr Auszeit vom beruflichen Alltag nehmen und etwas Gutes für die Gesellschaft tun? Wie wäre es mit einem einjährigen, sozialen Engagement in der größten freiwilligen Wasserrettungsorganisation der Welt? Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) macht es möglich! Das Beste daran: Der Bundesfreiwilligendienst kann in zahlreichen Gliederungen der DLRG in ganz Deutschland geleistet werden und ist – im Unterschied zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) – für alle Altersgruppen offen.
Du hast Fragen zum Thema Bundesfreiwilligendienst? Hier erhältst du alle Antworten auf die wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen. Sollte deine Frage nicht dabei sein, nimm einfach Kontakt mit uns auf – und wir helfen dir gerne weiter.
Du kannst dich entweder direkt bei deiner gewünschten Einsatzstelle bewerben oder du nutzt unsere Online-Bewerbung hier auf unserer Website.
In der Regel bekommst du ein Taschengeld in Höhe von 200 Euro und vollen Sozialversicherungsschutz. Der Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Für das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten, gilt derzeit (Stand: Mai 2024) eine Höchstgrenze von 604 Euro monatlich. Wie hoch das einzelne Taschengeld ausfällt, wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart.
Als Freiwilliger hast du einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche. Wenn dein BFD weniger als 12 Monate dauert, reduziert sich der Anspruch pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs; dauert der Dienst länger als 12 Monate, wird er pro Monat um 1/12 verlängert. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten höhere Urlaubsansprüche nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).
Grundsätzlich nein. Ausnahmeregelungen können jedoch mit den jeweiligen Einsatzstellen getroffen werden.
Bei der DLRG ist ein monatlicher Einstieg jeweils zum 1. oder 15. des Monats möglich. Die Bewerbung sollte rechtzeitig vor dem gewünschten Beginn erfolgen, um die Formalitäten mit Einsatzstelle, Zentralstelle und Bundesamt zeitnah klären zu können (ca. 6-8 Wochen).
Ja. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Freiwilligem und Einsatzstelle durch das Bundesamt aufgelöst werden. Die Mitteilung an das Bundesamt sollte dabei schriftlich über die Zentralstelle erfolgen. Darüber hinaus kann die Vereinbarung gekündigt werden. Die Einzelheiten dazu sind in der BFD-Vereinbarung geregelt.
Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Der Bundesfreiwilligendienst ist für alle interessant, die nach der Schule ihre Zeit bis Studium oder Ausbildung sinnvoll nutzen möchten. Wer noch nicht so recht weiß, was nach der Schule kommt, kann den BFD auch als Orientierungshilfe nutzen. Gleichzeitig entwickelt man im BFD seine persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie die eigene Persönlichkeit weiter. So schafft man ideale Voraussetzungen für den Einstieg in Ausbildung oder Studium. Gleichwohl bietet der BFD einen Ausstieg aus dem beruflichen Alltag.
Universitäten und Hochschulen können Bewerberinnen und Bewerbern die Dienstzeit bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge als Praktikum anrechnen. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, richtet sich nach den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw. Studiengänge und ist bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Die DLRG bietet keine Plätze zum freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) und zum freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ) an. Diese Programme/Freiwilligendienste sind vom Lebensalter her auf junge Menschen beschränkt. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) der DLRG bietet durch seine offene Altersstruktur mehr Menschen eine Möglichkeit, sich sozial zu engagieren.
Der Zentrale Wasserrettungsdienst Küste (ZWRD-K) übernimmt die traditionelle Aufgabe der DLRG: Wasserrettung. Der ZWRD-K organisiert in seiner zentralen Bewerbungs- und Koordinierungsstelle die Bewerbungen und den Einsatz der Rettungsschwimmer (Lifeguards) in den Wachstationen an den Küsten von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Bei Fragen kannst du dich an den Bundesfreiwilligendienst wenden. E-Mail: bfd@dlrg.de.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Der Bundesverband der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. ist als Zentralstelle für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt. In der DLRG absolvieren rund 110 Freiwillige ihren Dienst. Der BFD wurde nach dem Aussetzen der Wehrpflicht und dem damit verbundenen Zivildienst ins Leben gerufen und ergänzt das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) sowie das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ).
Mit einem Recht auf ein Gesellschaftsjahr zur Verdopplung der Freiwilligendienste bis 2030
Die DLRG unterstützt das Positionspapier zur Vision 2030, das von den verbandlichen Zentralstellen und Zusammenschlüssen in den Freiwilligendiensten im In- und Ausland für eine “Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit” für die Zukunft der Freiwilligendienste entwickelt wurde.
Freiwilligendienste sind ein Motor für die Demokratie! Sie stärken die Zivilgesellschaft und den Zusammenhalt. Denn Freiwilligendienste sind ein Gewinn hoch 3: für die Freiwilligen, die Menschen in den Einsatzstellen und die Gesellschaft.
Aktuell wird das Potential von Freiwilligendiensten nicht hinreichend ausgeschöpft. Mit unserer Vision möchten wir das ändern.
Mehr dazu unter: https://www.rechtauffreiwilligendienst.de/
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