Online-Fundraising Seit einigen Jahren ist die DLRG dabei, das Online-Fundraising im Verband als zusätzlichen Pfeiler der fi nanziellen Unterstützung zu etablieren. Online für die DLRG spenden zu können, ist nicht neu. Neu hingegen ist die strategische Ausrichtung, mit der der Bun- desverband das Fundraising im Netz betreibt. Die Maßnahmen zielen ab auf soziale Medien, Suchmaschinen, E-Mailings und Webseiten. Regelmäßig entstehen hochwertige Kurzfi lme, um be- stimmte Kampagnen auch bildlich wirkungsvoll zu untermalen. In einem Online-Spendenshop auf spenden.dlrg.de haben Spender die Möglichkeit, mit sogenannten Rettungspaketen konkrete Hilfe zu leisten. Die Pakete bilden die Einsatzbereiche der DLRG ab und machen die benötigte fi nanzielle Hilfe greifbarer. Die Option einer personalisierten Geschenkurkunde bietet hier einen zusätz- lichen Spendenanreiz. Mittlerweile können Unterstützer auch eine DLRG Patenschaft übernehmen. Das ermöglicht es Menschen, sich nachhaltig für die Aufgabengebiete einzusetzen, die ihnen be- sonders am Herzen liegen. Die DLRG Paten unterstützen dauer- haft einen oder mehrere der Bereiche „Aufklärung“, „Ausbildung“ und „Rettung“. Dafür bekommen sie eine Patenschaftsurkunde, werden regelmäßig über die Aufgabengebiete, die sie interessie- ren, informiert und erhalten exklusive Zugaben. Große Vorteile des Online-Fundraisings sind Flexibilität und Schnelligkeit. Bei Ka- tastrophen wie zum Beispiel im Ahrtal oder dem Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/24 werden potenzielle Förderer zeitnah und fl exibel, auch dank kurzfristiger Werbeanzeigen bei Facebook, YouTube oder Google erreicht. Eine zunehmende Bedeutung in der Kommunikation mit Förderern erlangen Legate und Zustiftungen wie etwa die Margot-Probandt- Franke-Stiftung, aus deren Erträgen Aufgaben der Wasserretter gefördert werden. Die DLRG richtete unter dem Titel „DLRG-Stif- tung für Wassersicherheit“ im April 2007 eine rechtsfähige Dach- stiftung ein und ist mit ihr Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Unter dem Dach der Stiftung können grundsätzlich be- liebig viele unselbstständige Stiftungen zusammengeführt werden. Erstes Ziel der Dachstiftung ist es, langfristig Mittel zu generieren, deren Erträge die satzungsgemäßen Aufgaben unterstützen. Ein weiteres Ziel: Die Dachstiftung bündelt unselbstständige Tochter- stiftungen der Gliederungen, Treuhandstiftungen aus zweckbe- stimmten Nachlässen und dafür vorgesehene Zuwendungen. Transparentes Handeln Die DLRG ist sich ihrer Verantwortung im Umgang mit den zuge- sprochenen Spenden bewusst. Ihr ist es ein besonderes Anliegen, die ihr anvertrauten Mittel sparsam, sachgerecht und wirkungsvoll zu verwenden. Um den eigenen Ansprüchen an Transparenz ge- recht zu werden, wird die DLRG von internen und externen Gre- mien geprüft. Die Verantwortlichkeiten sind klar geregelt: Verbands- intern laufen die fi nanzrelevanten Vorgänge durch die Prüfung der zuständigen Sachbearbeiter, Vorgesetzten sowie der Geschäftslei- tung. Sie unterliegen wiederum der Kontrolle des Präsidiums und der Prüfung durch ehrenamtlich tätige Revisoren. Weiterhin werden die Vorgänge von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer und den Finanzbehörden testiert. Hierbei werden nicht nur die gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben genau beachtet, sondern auch die ethi- schen Aspekte, die im Regelwerk des Deutschen Spendenrates festgeschrieben sind. Die DLRG ist ein Gründungsmitglied des Spendenrates, der sich für einen geregelten Standard auf dem na- tionalen Spendenmarkt einsetzt und den ordnungsgemäßen Um- gang mit Spenden absichert. Die Einhaltung der Grundsätze wird durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer festgestellt. Die DLRG erhielt hierfür 2023 erneut das Spendenzertifi kat des Deutschen Spendenrates. Dieses bescheinigt, dass mit den anvertrauten Gel- dern verantwortungsvoll und transparent umgegangen wird. Der Jahresbericht und der Jahresabschluss werden im Internet veröff entlicht, um auch dort nachzuweisen, dass die Gelder nur für die satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt werden. dlrg.de/transparenz. SELBSTVERPFLICHTUNG ALS MITGLIED IM DEUTSCHEN SPENDENRAT E.V. Die DLRG e. V. ist Mitglied im Deutschen Spendenrat, der sich zum Ziel gesetzt hat, die ethischen Grundsätze im Spendenwesen in Deutschland zu wahren und zu fördern sowie den ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgang mit Spendengel- dern durch freiwillige Selbstkontrolle sicherzustellen. Zur Erreichung größerer Trans- parenz und zur Gewährleistung einer erhöhten Sicherheit beim Spenden verpfl ichtet sich die DLRG, die Grundsätze des Spendenrates einzuhalten, insbesondere • betreibt sie keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergüns- tigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind; • unterlässt sie Werbung, die gegen die guten Sitten und anständigen Gepfl ogen- • beachtet sie die allgemein zugänglichen Sperrlisten und Richtlinien zum heiten verstößt; Verbraucherschutz; Spenderadressen; Zuwendungen; • unterlässt sie den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder • zahlt sie keine Provisionen für die Einwerbung von Mitgliedern oder • bestehen keine Zwangsverknüpfungen der Mitgliedschaft mit nicht satzungsge- mäßen Nebenleistungen Dritter. Der Charakter der DLRG als private, nationale Hilfsorganisation und der Sta- tus der Gemeinnützigkeit bedingen klare und demokratische Strukturen (und Mitgliedschaftsverhältnisse): • Die Satzung, andere wesentliche konstitutionelle Grundlagen sowie die Aufbau- organisation der DLRG und ihrer Einrichtung sind jederzeit aktuell veröff entlicht. • Name und Funktion von wesentlichen Leitungs- und Aufsichtspersonen sind bekanntgegeben. 40 Spenden • Die DLRG hat eine klare Geschäftsordnung, verbindliche Vollmachten- und Kompetenzregelungen sowie ein zielgerichtetes Planungs- und Kontrollwesen. • Die DLRG sichert die Kontrollfunktion der Aufsichtsorgane durch wirksame Stimmverhältnisse und verhindert Interessenkollisionen bei den verantwortlichen und handelnden Personen. • Hauptberufl iche und ehrenamtliche Führungspersonen und Mitglieder der Lei- tungsgremien besitzen als Mitglieder der gemeinnützigen Organisation kein rele- vantes Stimmrecht in der Delegiertenversammlung. • Wesentliche vertragliche Grundlagen und gesellschaftsrechtliche Verfl echtun- gen sind im Rahmen des Geschäfts-/Jahresberichts veröff entlicht. • Gesellschaftsrechtliche Verfl echtungen der Organisation mit anderen Strukturen, die den ideellen Zweck beeinträchtigen, bestehen nicht. Die Prüfung von Buchführung, Jahresabschluss, Lagebericht und Einnahmen/Aus- gaben-Rechnung (Vier-Sparten-Rechnung) erfolgt nach Maßgabe der jeweils gül- tigen Richtlinien des Institutes für Wirtschaftsprüfer e. V. und der Grundsätze des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts. Der Abschlussprüfer hat die Einhaltung die- ser Selbstverpfl ichtung, soweit sie die Rechnungslegung betriff t, zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Die DLRG veröff entlicht ihre Geschäftsberichte zusammen mit den Prüfungsberich- ten der Wirtschaftsprüfer spätestens bis zum 30. September des Folgejahres im Internet. Die DLRG verpfl ichtet sich, den Anforde- rungen dieser Selbstverpfl ichtung genügende Be- richte – unabhängig von deren Veröff entlichung im Internet – gegen Erstattung der Selbstkosten auf Wunsch zu versenden.