EXTREMWETTERLAGEN • Absicherung von Unfallstellen • Freiräumen von Verkehrswegen • Lotsendienste • Verkehrs-Hilfsdienst zur Unterstützung der Polizei und Straßenmeistereien 1.8 Prävention, Unterstützung: Bereitstellung und Einsatz von DLRG Kräften und Material für: • Beobachtung und Erkundung von Sturm-Ereignissen bzw. Schäden • Absperrungen, Lotsendienste • Rettungs-/sanitätsdienstliche Absicherung eingesetzter Hilfskräfte und Betroffener • Absicherung von Überflutungsgebieten, Gefahren- und Einsatzstellen • Transport von Kräften und Material über Wasser und in unwegsamen Gelände • andere Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen 1.9 Logistik: • Einrichtung und Betrieb von Logistiksystemen für Beschaffungs-, Transport-, Lager und Verteilaufgaben • Unterstützung bei der Verteilung von Kalt-, Warmverpflegung und Getränken 1.9.1 Einrichtung und Betrieb von Bereitstellungsräumen / Behandlungsplätzen: • Einrichtung und Besetzung von Meldeköpfen und Lotsenstellen • Erkundung, Vorbereitung, Einrichtung und Unterstützung des Betriebes von Bereitstellungsräumen (Führung, Infrastruktur, Versorgung, Verpflegung) • Erkundung, Vorbereitung und Unterstützung bei der Einrichtung und dem Betrieb von Behandlungsplätzen zur medizinischen Versorgung Betroffener 1.9.2 Einrichtung und Betrieb von Notunterkünften für evakuierte Personen: • Einrichtung und Besetzung von Melde- und Lotsenstellen • Erkundung, Vorbereitung und Unterstützung bei der Einrichtung und dem Betrieb der Unterkünfte (Infrastruktur, Versorgung, Verpflegung) • Unterstützung bei der Verteilung von Kalt-, Warmverpflegung und Getränken • Unterstützung bei der medizinischen Versorgung Betroffener 1.10 Führung, Führungsunterstützung und Verbindung: • Die DLRG richtet im Auftrag und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (d.h. Bedarfsträger, Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK), Einsatzleitungen (TEL, EL), etc.) nach Bedarf Führungsstellen (FüSt) in unterschiedlichen Einsatzoptionen ein und betreibt diese. • Die DLRG FüSt erstellt, betreibt und unterhält Telekommunikationsver- bindungen zu vorgesetzten und benachbarten Führungsstellen sowie zu den unterstellten Kräften. 13 DLRG Einsatzoptionen I Fassung vom Juni 2022