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Organe und Gremien der DLRG

Die Satzung der DLRG ist ihr "Grundgesetz". Sie regelt detailliert und verbindlich, welche Gremien die Richtlinien der Verbandspolitik bestimmen, welche Gremien mit der Umsetzung der Verbandspolitik betraut sind und welche Institutionen Kontrollfunktionen oder sonstige Aufgaben wahrnehmen. Außerdem legt die Satzung die Aufgaben der einzelnen Gremien detailliert fest.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Gremien, die zwar nicht ausdrücklich in der Satzung vorgegeben sind, die aber zur kompetenten und bundesweit koordinierten Aufgabenerfüllung zwingend erforderlich sind.

Folgende Gremien sind bei der DLRG auf Bundesebene eingerichtet:

Daneben gibt es noch als hauptamtlich geführten Verwaltungs-Unterbau die Bundesgeschäftsstelle. Die Organe und Gremien der DLRG-Gliederungen unterhalb der Bundesebene entsprechen grundsätzlich denen der Bundesebene.

Die Bundestagung

Die Bundestagung tritt satzungsgemäß alle vier Jahre zusammen. Sie beschließt über grundsätzliche Fragen der Verbandspolitik und Organisation (z.B. Satzung, Ordnungen) oder Finanz- und Vermögensangelegenheiten. Diese Beschlüsse sind für alle Untergliederungen bindend. Außerdem wählt die Bundestagung den Präsidenten und die übrigen Mitglieder des Präsidiums (einschl. Stellvertreter) sowie die Revisoren.

Die Bundestagung wird gebildet aus den gewählten Delegierten der Landesverbände (deren Anzahl bestimmt sich nach einem von der Mitgliederzahl der Landesverbände abhängigen Schlüssel) und den Mitgliedern des Präsidiums.

Der Präsidialrat

Der Präsidialrat ist das höchste Beschlussorgan der DLRG zwischen den Bundestagungen und tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Ihm obliegt die Beratung und Beschlussfassung in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Bundestagung vorbehalten sind. Er setzt sich zusammen aus den Präsidenten der Landesverbände und den Mitgliedern des Präsidiums.

Präsidium

Während die Bundestagung und der Präsidialrat die "gesetzgebenden" Organe sind, stellt das Präsidium die "Regierung" des Bundesverbandes der DLRG auf Bundesebene dar. Es ist das eigentliche Leitungsorgan der DLRG, das für die Geschäftsführung und die Abwicklung der Beschlüsse der Bundestagung und des Präsidialrats verantwortlich ist. Es arbeitet nach einem aufgabenorientierten Ressortprinzip. Seine Mitglieder sind, mit Ausnahme des Kraft Amtes einbezogenen Generalsekretärs, gewählt und ehrenamtlich tätig.

Ressorttagungen der einzelnen Ressorts

Zur Vorbereitung von Entscheidungen der Organe des Bundesverbandes gibt es Ressorttagungen, die vom Ressortleiter des Präsidiums geleitet werden. In der Ressorttagung werden die Landesverbände durch einen gewählten Ressortverantwortlichen vertreten. Aufgabe der Ressorttagungen ist es insbesondere:

  • die Interessen der Landesverbände in die Arbeit des Bundesverbandes einzubringen
  • Beschlüsse der Organe des Bundesverbandes vorzubereiten
  • im Auftrag der Organe Beschlussempfehlungen zu erarbeiten
  • auf der Basis der Beschlüsse der Organe die Ressortarbeit bundesweit abzustimmen

 

Schiedsgericht

Das Schiedsgericht gehört ebenfalls zu den satzungsgemäßen Organen und wird der Vollständigkeit halber erwähnt. Es hat die Aufgabe, innerverbandliche Konflikte zu lösen und das Ansehen der DLRG zu wahren und Verstöße hiergegen zu ahnden. Näheres regelt die Schiedsordnung der DLRG.

Das Kuratorium

Der Bundesverband beruft ein bis zu 20 Personen umfassendes Kuratorium mit beratender Funktion. Seine Mitglieder sind in der Regel herausragende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Liste der Kuratoriumsmitglieder.

Ehrenmitglieder der DLRG auf Bundesebene

Die Ehrenmitglieder haben ihre Titel in Anerkennung langjähriger Verdienste für den Bundesverband durch die Bundestagung verliehen bekommen. Mit dem Ehrentitel sind allerdings keine weitergehenden Rechte, insbesondere kein Sitz oder Stimme in Beschlussgremien des Verbandes verknüpft. Liste der Ehrenmitglieder.

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