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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG e.V. findest du hier .

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FAQ für Freiwillige

Du hast Fragen zum Thema Bundesfreiwilligendienst? Hier erhältst du alle Antworten auf die wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen. Sollte deine Frage nicht dabei sein, nimm einfach Kontakt mit uns auf – und wir helfen dir gerne weiter.

Wie bewerbe ich mich um einen BFD-Platz?
Du kannst dich entweder direkt bei deiner gewünschten Einsatzstelle bewerben oder du nutzt unsere Online-Bewerbung hier auf unserer Website.

Bekomme ich eine Vergütung?
In der Regel bekommst du ein Taschengeld in Höhe von 200 Euro und vollen Sozialversicherungsschutz. Der Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Für das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten, gilt derzeit (Stand: 2023) eine Höchstgrenze von 438 Euro monatlich. Wie hoch das einzelne Taschengeld ausfällt, wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart.

Wie viel Urlaubsanspruch habe ich?
Als Freiwilliger hast du einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche. Wenn dein BFD weniger als 12 Monate dauert, reduziert sich der Anspruch pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs; dauert der Dienst länger als 12 Monate, wird er pro Monat um 1/12 verlängert. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten höhere Urlaubsansprüche nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).

Stellt die DLRG Unterkünfte zur Verfügung?
Grundsätzlich nein. Ausnahmeregelungen können jedoch mit den jeweiligen Einsatzstellen getroffen werden.

Wann kann ich meinen BFD starten? Gibt es Bewerbungsfristen?
Bei der DLRG ist ein monatlicher Einstieg jeweils zum 1. oder 15. des Monats möglich. Die Bewerbung sollte rechtzeitig vor dem gewünschten Beginn erfolgen, um die Formalitäten mit Einsatzstelle, Zentralstelle und Bundesamt zeitnah klären zu können (ca. 6-8 Wochen).

Kann ich meinen BFD auch vorzeitig beenden?
Ja. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Freiwilligem und Einsatzstelle durch das Bundesamt aufgelöst werden. Die Mitteilung an das Bundesamt sollte dabei schriftlich über die Zentralstelle erfolgen. Darüber hinaus kann die Vereinbarung gekündigt werden. Die Einzelheiten dazu sind in der BFD-Vereinbarung geregelt.

Was sind meine Aufgaben im BFD?
Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Warum BFD?
Der Bundesfreiwilligendienst ist für alle interessant, die nach der Schule ihre Zeit bis Studium oder Ausbildung sinnvoll nutzen möchten. Wer noch nicht so recht weiß, was nach der Schule kommt, kann den BFD auch als Orientierungshilfe nutzen. Gleichzeitig entwickelt man im BFD seine persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie die eigene Persönlichkeit weiter. So schafft man ideale Voraussetzungen für den Einstieg in Ausbildung oder Studium. Gleichwohl bietet der BFD einen Ausstieg aus dem beruflichen Alltag.

Kann ich mir die BFD-Zeit z. B. fürs Studium anrechnen lassen?
Universitäten und Hochschulen können Bewerberinnen und Bewerbern die Dienstzeit bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge als Praktikum anrechnen. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, richtet sich nach den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw. Studiengänge und ist bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.

Kann ich bei der DLRG auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) machen? Was ist der Unterschied zum BFD?
Die DLRG bietet keine Plätze zum freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) und zum freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ) an. Diese Programme/Freiwilligendienste sind vom Lebensalter her auf junge Menschen beschränkt. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) der DLRG bietet durch seine offene Altersstruktur mehr Menschen eine Möglichkeit, sich sozial zu engagieren.

Was ist der ZWRD-K?
Der Zentrale Wasserrettungsdienst Küste (ZWRD-K) übernimmt die traditionelle Aufgabe der DLRG: Wasserrettung. Der ZWRD-K organisiert in seiner zentralen Bewerbungs- und Koordinierungsstelle die Bewerbungen und den Einsatz der Rettungsschwimmer (Lifeguards) in den Wachstationen an den Küsten von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

An wen wende ich mich bei Fragen?
Bei Fragen kannst du dich direkt an unser Team für den Bundesfreiwilligendienst wenden: Telefon: 05723 955-486, Fax: 05723 955-439, E-Mail: bfd@dlrg.de

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