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Seiltechnik

Mit Fortentwicklung der Strömungsrettung stieg auch der Bedarf nach sicheren und praktikablen, seilgestützten Rettungs- und Evakuierungstechniken. Dieser Entwicklung hat man 2013 mit der Schaffung des Einsatzgebietes „Seiltechnik“ Rechnung getragen. Um stets den Bezug zur Wasserrettung und einfachen Evakuierungsaufgaben im Hochwasser zu gewährleisten, wurde auf spezielle Geräte verzichtet. Die von der DLRG in den letzten Jahren entwickelten Standardverfahren halten sich alle an das KISS-Prinzip: „Keep It Simple & Safe“!

Die DLRG ist in diesem Bereich besonders bemüht, sich ständig weiterzuentwickeln und sichere Handlungsanweisungen für die DLRG-Einsatzkräfte zu veröffentlichen.

Zu diesem Fachgebiet gehört u. a.:

  • Entwicklung neuer Standardverfahren
  • Überprüfung und Fortschreibung eingeführter Standardverfahren
  • Absturzsicherung
  • Sachkunde PSA gegen Absturz

Standardverfahren Seiltechnik zum Download:

Die Standardverfahren wurden aktualisiert und stehen im Dokumenten-Downloadbereich des ISC zur Verfügung.

Sachkunde PSA

Sachkunde PSA gegen Absturz

Die DGUV R 112-198 („Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“) schreibt vor, dass PSA-relevante Teile einmal im Jahr von seinem Sachkundigen geprüft werden müssen.
Die Lebensdauer der PSA wird in der Regel vom Hersteller auf eine gewisse Lebensdauer begrenzt. Danach müssen die Teile ausgetauscht werden. Metallteile werden auf Sollmaße und Korrosion geprüft. Darüber hinaus ist die Lebensdauer der Teile unbegrenzt!
 

Prüfung/Dokumentation:

Grundsätzlich liegt jedem Material eine Bedienungsanleitung bei. Diese beinhaltet üblicherweise auch eine Checkliste/Prüfkarte zur Materialprüfung.
Das Material prüfen darf nur, wer eine Ausbildung zum Sachkundigen hat (Lehrgang: „Sachkunde PSA gegen Absturz“).
Einschränkungen: Die Prüfung von technischem Material einer speziellen Firma darf nur derjenige durchführen, der von dem Hersteller eine entsprechende Einweisung bezüglich des Gerätes erhalten hat.
Jede PSA muss 1 x jährlich geprüft werden (DGUV 312-906). Dies muss vom beauftragten Sachkundigen der Gliederung mit Unterschrift dokumentiert werden. Die Verantwortung dafür trägt der jeweilige Einsatzleiter.

Achtung: Grundsätzlich ist bei jedem Sturz die PSA inkl. Seil, Gurt und Karabiner komplett zu überprüfen!

 

Listen und Prüfprotokolle

Informationen und Prüfprotokolle sind im ISC Downloadbereich unter Dokumentendownload/Strömungsrettung/12 PSA- Sachkunde zu finden.

Weitere Informationen

Erkenntnisse zu Auswirkungen von Wasser auf Gurte (gem. Fa. Bornack):

In Langzeittests konnte kein entscheidender Einfluss von Wasser (Salz- oder Süßwasser) auf vorzeitige Alterung festgestellt werden. Aber: Extreme Bruchlasteinbußen können sich durch übermäßige UV-Strahlung, Beschriftung mit Faserstiften, Einsatz von Textil auf Textil (thermische Schäden), große Hitze und Kälte ergeben.


Hinweis zu Alu-Karabinern:
Gestürzte Karabiner (aus größerer Höhe auf harten Untergrund) können nicht mehr (oder nur sehr aufwendig) geprüft werden. Es kann zu inneren Materialveränderungen kommen, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift schreibt in diesem Falle daher die Aussonderung vor.

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