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Helfergleichstellung: Präsidentin Ute Vogt im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement

Veröffentlicht: 19.10.2023
Autor: Presse
v.l.: DLRG Bundesbeauftragter Wirtschaft und Politik, Andreas Bläse, CDU/CSU Obmann Ralph Edelhäußer, 1. Vorsitzender THW Landesvereinigung Schleswig-Holstein, Burkard Hamm, DLRG Präsidentin Ute Vogt und Geschäftsführer Malteser Hilfsdienst, Frank Weber (Foto: privat).

Bad Nenndorf. Am Mittwoch (18.10.) war DLRG Präsidentin Ute Vogt als Sachverständige zu Gast bei einer Anhörung im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestags zum Thema "Blaulicht". Vogt forderte unter anderem Besserungen im Bereich der Helfergleichstellung. Noch immer gibt es große Unterschiede zwischen den Helferinnen und Helfern der Organisationen im Einsatzfall.

Den rechtlichen Rahmen für das Engagement der DLRG im Bevölkerungsschutz bilden die Rettungsdienst-, Hilfeleistungs- oder Katastrophenschutzgesetze der Länder und im Extremfall das Zivilschutzgesetz des Bundes. Es bestehen jedoch weiterhin weder in den Bundesländern eine einheitliche Regelung bezüglich einer Freistellung, einer Absicherung und einer Kostenerstattung (Lohnfortzahlung), noch eine zentrale Lösung auf Bundesebene. Andererseits ist eine Gleichberechtigung von Einsatzkräften beispielsweise der DLRG mit denen der staatlichen Strukturen des THW oder der Feuerwehr allenfalls erst im Katastrophenfall und dort nur in Teilen (z.B. nicht überall für Ausbildung und Übung) gegeben.

Die Sitzung wurde aufgezeichnet und kann in der Mediathek des Deutschen Bundestages abgerufen werden.

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